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IT Just KEG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Internetzugänge der
IT
JUST KEG
(Stand 1.1.2003)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Firma IT Just KEG.
Auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche
Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.
Abweichungen von den AGB der IT Just KEG gelten nur bei schriftlicher
Anerkennung durch die IT Just KEG. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im
Sinne von § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG gelten die AGB nur insoweit, als sie nicht den
Bestimmungen des ersten Hauptstückes des KSchG widersprechen.
Vertragsgegenstand:
Die IT Just KEG betreibt technische Einrichtungen (Rechnersysteme) mit
dem Zweck, den Zugang zum Internet (als Sub Provider) zu ermöglichen.
Die IT Just KEG ermöglicht die Mitnutzung dieser Gerätschaften zu den
Bedingungen dieses Vertrages, damit der Kunde einen Zugang zum Internet hat.
Pflichten
der IT Just KEG:
Die IT Just KEG ist verpflichtet, angemessene technische Einrichtungen
herzustellen, vorzuhalten und deren Mitnutzung durch den Kunden und dessen
Kunden während der Vertragsdauer zu gestatten.
Die technischen Einrichtungen sind ununterbrochen zu betreiben, ausgenommen bei
Ausfall des öffentlichen Strom oder Telefonnetzes durch mehr als fünf Minuten,
Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Austausch wichtiger Gerätegruppen
(insbesondere Server und Plattenstationen). Die dabei auftretenden
Betriebsunterbrechungen sind möglichst kurz zu halten.
Preise und Zahlung:
So ferne im Auftrag nicht anderes vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten
Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die IT Just KEG behält sich
Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den Zeitpunkt der
Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen Bestellungen verändern
können.
Aktionen sind zeitmäßig beschränkt und können nach Bedarf und Erfolg von der
IT Just KEG beliebig verlängert werden.
Bei Anschluss nach dem 15. des Monats ist die Datenmenge des vereinbarten und in
der Anmeldung ausgewählten Tarifes bis zum Ende des Anschlussmonats frei.
So ferne nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für
die Lieferung von Hardware und Netzwerkkomponenten prompt bei Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die IT Just KEG berechtigt, sämtliche daraus
entstehenden Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten
zählen) und Kosten, insbesondere für Mahnung (nach den bei der IT Just KEG üblichen
Sätzen), Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche
Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
Darüber hinaus ist die IT Just KEG bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen
aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder
für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung
auflaufenden Beträge.
Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der IT Just KEG
nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann
auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
Verzugszinsen betragen 15% p.a.
Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen
Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen
welcher Art immer im Eigentum der IT Just KEG.
Ein Umstieg auf eine höhere Zugangsart kann monatlich im Vorhinein bis zum 20.
des Vormonats schriftlich oder per E-mail beantragt werden. Eine Abstufung in
eine niedrigere Stufe kann erst nach Ende eines ganzen bezogenem Quartals zum
31-03, 30-06,30-09 oder 31-12 schriftlich wiederum bis zum 20. des Vormonats
beantragt werden.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Vorhinein. Datenüberzüge werden im
nachhinein monatlich verrechnet.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer:
Vertragsbeginn ist das Datum der Übergabe der Zugangsberechtigung (Zugangsdaten
od. ev. Einrichtung am PC, Verrechnung bzw. Abbuchung der Anschlusskosten).
Der gegenständliche Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit
unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt
werden.
Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grunde immer, ist
IT Just KEG berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden
eingegebenen Daten, soweit sie in seinem Rechner gespeichert sind, ohne
vorherige Ankündigung zu löschen.
Die IT Just KEG kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer
Frist oder eines Termins aus wichtigen Gründen auflösen.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor,
wenn
der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt, Zahlungen trotz
Mahnung nicht durchführt, Zugangsdaten missbraucht oder weitergegeben werden,
die zur Verfügung gestellten Einrichtungen durch höhere Gewalt oder Eingriffe
Dritter (z.B. Behörden, Hauseigentümer,...) ganz oder teilweise stillgelegt
oder entfernt werden müssen.
Bei Beendigung des Vertrags sind die im Eigentum der IT Just KEG stehenden Geräte
(Kabelmodem) vom Kunden an die IT Just KEG zurückzugeben.
Die IT Just KEG ist berechtigt, bei Weigerung des Kunden, nach Beendigung des
Vertrags die Geräte zurückzugeben, die Wohnung oder die sonstigen Räumlichkeiten
des Kunden zu betreten und der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen,
damit die IT Just KEG die im Eigentum von der IT Just KEG stehenden Geräte
entfernen kann.
Haftungsbeschränkung:
Die IT Just KEG haftet für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Der
Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, daß eine ständige Verfügbarkeit nicht gewährleistet
werden kann.
Besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitungen und Erreichen der
Kapazitätsgrenze können zu Nutzungseinschränkungen führen. Die Speicherung
der Mieterdaten erfolgt mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.
Datenverluste können durch Schreib- und Lesefehler sowie zufälliges Versagen
der Einrichtung auftreten.
Datenschutz und Datensicherheit:
Die gesamte Datensicherung ist vom Kunden selbst durchzuführen. Um diesen
Schutz zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Passwörter
Geheimzuhalten.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht
entstehen.
Die im Internet zur Verfügung gestellten Programme und Daten können fatale
Fehler enthalten. Es sind Fälle mit verbotenem Inhalt und Programme, deren
Zweck es ist, den Nutzer zu schädigen (Viren), bekannt geworden.
Die IT Just KEG haftet in keiner Weise, weder für den Inhalt der via Internet
empfangenen Daten, noch dafür, daß ins Internet, auch auf seinen Rechner
eingespeicherte Daten jemals wieder, sei es im ganzen oder auch nur in Teilen,
verfügbar sind. Die IT Just KEG haftet nicht für entgangenen Gewinn,
Betriebsausfall und Folgeschäden.
Der Kunde verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen Rechtsgründen.
Die IT Just KEG nimmt diesen Verzicht soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich
an.
Die IT Just KEG erstellt eine öffentliche Teilnehmerliste, in der insbesondere
Vor- und Familiennamen, Titel, Firma, Adresse und E-Mail-Adressen der Kunden
aufscheinen. Der Kunde gibt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur
Herausgabe dieser öffentlichen Teilnehmerliste durch die IT Just KEG.
Sperre und Einschränkung:
Die IT Just KEG ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Aufrechterhaltung
des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen zu sperren und die
eingegebenen Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung
der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, Gefährdung der Sittlichkeit oder
dergleichen zu erwarten ist.
Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS-Propaganda, Waffenpläne,
Nachrichten, die ein UN-Embargo verstoßen, unerlaubte pornographische
Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden, deren Vorhandensein
qualifiziert unzulässig und für die IT Just KEG oder den Kunden das Risiko von
Rechtsnachteilen, z.B. in der Form der Einleitung von gerichtlichen oder
verwaltungsbehördlichen Straf- und Untersuchungsverfahren, in sich birgt.
Die IT Just KEG ist ferner berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrags den
Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen vorübergehend einzuschränken, wenn
dies zu Zwecken der Wartung bzw. Störungsbehebung an den zur Verfügung
gestellten technischen Einrichtungen notwendig erscheint, ohne das dies den
Kunden zur Minderung des Entgelts berechtigen würde.
Nutzung des Internet-Zugangs:
Beim Internet-Zugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren
wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung
noch ungeklärt ist.
Der Kunde verpflichtet sich daher, bei der Nutzung des Internet-Zugangs alle
Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde
zur Einhaltung der "Netiquette" der "Accaptable usage policy"
(NSFNET June 1992) und aller anderen Nutzungsbedingungen sonst gewählter
Server.
Bei Missbrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtungen ist der Kunde zum
vollen Schadenersatz gegenüber der IT Just KEG verpflichtet.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Leistungen der IT Just KEG auf die
bloße zur Verfügungsstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer
Einrichtungen, ähnlich einer Telefonleitung, beschränken. ("Auch die Post
haftet nicht für den Inhalt der über ihre Leitung geführten Gespräche").
Schriftform:
Änderungen, Ergänzungen, Auflösungen und Kündigungen in welcher Form auch
immer, sind nur schriftlich möglich. Mündliche Abreden, einschließlich der
Abrede von der Schriftform abzugehen, sind – soweit nach KSchG zulässig -
wirkungslos. Von der Schriftform kann nicht durch Stillschweigen oder mündliche
Abreden abgegangen werden, sondern es gilt ausschließlich die Schriftform.
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand
für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag und diesen AGB
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der IT Just KEG örtlich und
sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde
Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als
vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen
Aufenthalt oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
Für
die IT Just KEG
Just Gerhard
Geschäftsführer