IT Just KEG
Oberer Markt 29
4292 Kefermarkt
Tel: 07947-6374
Fax: 07947-6374-14

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Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB) für Internetzugänge der

IT JUST KEG 

(Stand 1.1.2003)

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Allgemeines: 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Firma IT Just KEG.
Auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.
Abweichungen von den AGB der IT Just KEG gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch die IT Just KEG. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG gelten die AGB nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes des KSchG widersprechen.

Vertragsgegenstand: 

Die IT Just KEG betreibt technische Einrichtungen (Rechnersysteme) mit dem Zweck, den Zugang zum Internet (als Sub Provider) zu ermöglichen.
Die IT Just KEG ermöglicht die Mitnutzung dieser Gerätschaften zu den Bedingungen dieses Vertrages, damit der Kunde einen Zugang zum Internet hat.

Pflichten der IT Just KEG:

Die IT Just KEG ist verpflichtet, angemessene technische Einrichtungen herzustellen, vorzuhalten und deren Mitnutzung durch den Kunden und dessen Kunden während der Vertragsdauer zu gestatten.
Die technischen Einrichtungen sind ununterbrochen zu betreiben, ausgenommen bei Ausfall des öffentlichen Strom oder Telefonnetzes durch mehr als fünf Minuten, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Austausch wichtiger Gerätegruppen (insbesondere Server und Plattenstationen). Die dabei auftretenden Betriebsunterbrechungen sind möglichst kurz zu halten.


Preise und Zahlung:


So ferne im Auftrag nicht anderes vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die IT Just KEG behält sich Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen Bestellungen verändern können.

Aktionen sind zeitmäßig beschränkt und können nach Bedarf und Erfolg von der IT Just KEG beliebig verlängert werden.

Bei Anschluss nach dem 15. des Monats ist die Datenmenge des vereinbarten und in der Anmeldung ausgewählten Tarifes bis zum Ende des Anschlussmonats frei.

So ferne nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Hardware und Netzwerkkomponenten prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die IT Just KEG berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und Kosten, insbesondere für Mahnung (nach den bei der IT Just KEG üblichen Sätzen), Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
Darüber hinaus ist die IT Just KEG bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge.
Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der IT Just KEG nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15% p.a.
Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer im Eigentum der IT Just KEG.
Ein Umstieg auf eine höhere Zugangsart kann monatlich im Vorhinein bis zum 20. des Vormonats schriftlich oder per E-mail beantragt werden. Eine Abstufung in eine niedrigere Stufe kann erst nach Ende eines ganzen bezogenem Quartals zum 31-03, 30-06,30-09 oder 31-12 schriftlich wiederum bis zum 20. des Vormonats beantragt werden.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Vorhinein. Datenüberzüge werden im nachhinein monatlich verrechnet.


Vertragsbeginn und Vertragsdauer:


Vertragsbeginn ist das Datum der Übergabe der Zugangsberechtigung (Zugangsdaten od. ev. Einrichtung am PC, Verrechnung bzw. Abbuchung der Anschlusskosten).
Der gegenständliche Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grunde immer, ist IT Just KEG berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden eingegebenen Daten, soweit sie in seinem Rechner gespeichert sind, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

Die IT Just KEG kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aus wichtigen Gründen auflösen.

Wichtige Gründe liegen insbesondere vor
, wenn
der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt, Zahlungen trotz Mahnung nicht durchführt, Zugangsdaten missbraucht oder weitergegeben werden, die zur Verfügung gestellten Einrichtungen durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter (z.B. Behörden, Hauseigentümer,...) ganz oder teilweise stillgelegt oder entfernt werden müssen.
Bei Beendigung des Vertrags sind die im Eigentum der IT Just KEG stehenden Geräte (Kabelmodem) vom Kunden an die IT Just KEG zurückzugeben.
Die IT Just KEG ist berechtigt, bei Weigerung des Kunden, nach Beendigung des Vertrags die Geräte zurückzugeben, die Wohnung oder die sonstigen Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen, damit die IT Just KEG die im Eigentum von der IT Just KEG stehenden Geräte entfernen kann.


Haftungsbeschränkung:


Die IT Just KEG haftet für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, daß eine ständige Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden kann.
Besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitungen und Erreichen der Kapazitätsgrenze können zu Nutzungseinschränkungen führen. Die Speicherung der Mieterdaten erfolgt mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung. Datenverluste können durch Schreib- und Lesefehler sowie zufälliges Versagen der Einrichtung auftreten.


Datenschutz und Datensicherheit:

Die gesamte Datensicherung ist vom Kunden selbst durchzuführen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Passwörter Geheimzuhalten.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Die im Internet zur Verfügung gestellten Programme und Daten können fatale Fehler enthalten. Es sind Fälle mit verbotenem Inhalt und Programme, deren Zweck es ist, den Nutzer zu schädigen (Viren), bekannt geworden.
Die IT Just KEG haftet in keiner Weise, weder für den Inhalt der via Internet empfangenen Daten, noch dafür, daß ins Internet, auch auf seinen Rechner eingespeicherte Daten jemals wieder, sei es im ganzen oder auch nur in Teilen, verfügbar sind. Die IT Just KEG haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und Folgeschäden.
Der Kunde verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen Rechtsgründen.
Die IT Just KEG nimmt diesen Verzicht soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich an.
Die IT Just KEG erstellt eine öffentliche Teilnehmerliste, in der insbesondere Vor- und Familiennamen, Titel, Firma, Adresse und E-Mail-Adressen der Kunden aufscheinen. Der Kunde gibt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Herausgabe dieser öffentlichen Teilnehmerliste durch die IT Just KEG.


Sperre und Einschränkung:


Die IT Just KEG ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen zu sperren und die eingegebenen Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, Gefährdung der Sittlichkeit oder dergleichen zu erwarten ist.
Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS-Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die ein UN-Embargo verstoßen, unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden, deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig und für die IT Just KEG oder den Kunden das Risiko von Rechtsnachteilen, z.B. in der Form der Einleitung von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Straf- und Untersuchungsverfahren, in sich birgt.
Die IT Just KEG ist ferner berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrags den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen vorübergehend einzuschränken, wenn dies zu Zwecken der Wartung bzw. Störungsbehebung an den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen notwendig erscheint, ohne das dies den Kunden zur Minderung des Entgelts berechtigen würde.


Nutzung des Internet-Zugangs:


Beim Internet-Zugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung noch ungeklärt ist.
Der Kunde verpflichtet sich daher, bei der Nutzung des Internet-Zugangs alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der "Netiquette" der "Accaptable usage policy" (NSFNET June 1992) und aller anderen Nutzungsbedingungen sonst gewählter Server.
Bei Missbrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtungen ist der Kunde zum vollen Schadenersatz gegenüber der IT Just KEG verpflichtet.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Leistungen der IT Just KEG auf die bloße zur Verfügungsstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer Einrichtungen, ähnlich einer Telefonleitung, beschränken. ("Auch die Post haftet nicht für den Inhalt der über ihre Leitung geführten Gespräche").


Schriftform:


Änderungen, Ergänzungen, Auflösungen und Kündigungen in welcher Form auch immer, sind nur schriftlich möglich. Mündliche Abreden, einschließlich der Abrede von der Schriftform abzugehen, sind – soweit nach KSchG zulässig - wirkungslos. Von der Schriftform kann nicht durch Stillschweigen oder mündliche Abreden abgegangen werden, sondern es gilt ausschließlich die Schriftform.

Rechtswahl und Gerichtsstand:

Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag und diesen AGB ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der IT Just KEG örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

 

 

 

 

Für die IT Just KEG

 

 

 

Just Gerhard

Geschäftsführer